Ein Mann aus Wien will von der BAWAG zu viel bezahlte Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern – rund 1.200 Euro. Doch die Bank verlangt Geld für die dafür nötigen Vertragskopien. Laut Verbraucherschutzverein ist das Vorgehen unzulässig und widerspricht dem OGH-Urteil, das solche Gebühren für rechtswidrig erklärt hat.